Was passiert mit einem Verunglückten nach einem Verkehrsunfall? Er wird vom Rettungsdienst rasch versorgt und entsprechend der Verletzung in ein Krankenhaus zur Genesung gebracht. Was aber passiert mit den betroffenen Augenzeuginnen bzw. Augenzeugen oder Angehörigen, die mit der Situation überfordert sind?

Meist wenig – sie werden mit ihren Ängsten und Sorgen oft allein gelassen. Mit diesen Fragen der "Ersten Hilfe für die Seele" befasst sich die Ausbildung des Deutschen Roten Kreuzes: "Grundlagen der Psychosozialen Notfallversorgung" (PSNV).

 

Kontakt

Servicestelle Ehrenamt

Telefon 02241 5969-7930
Telefax 02241 5969-7909

eMail

 

  • Alter von mindestens 18 Jahren
  • abgeschlossene Einsatzkräfteausbildung 
  • Fachdienstausbildung im Betreuungsdienst
  • praktische Einsatzerfahrung
  • keine taktischen Führungsaufgaben im Einsatz,
  • optional: Sie sind Mitglied einer Betreuungsgruppe.

Der Lehrgang richtet sich in erster Linie an die Helferinnen und Helfer des Betreuungsdienstes des DRK Rhein-Sieg.

Die Ausbildung dauert 20 Unterichtseinheiten.

  • Lehrgangseröffnung
  • Psychotraumatologie
  • Ablauf einer strukturierten Betreuung
  • Kommunikation
  • Sterben, Tod und Trauer
  • Psychiatrische Notfälle
  • Rollenspiele zur strukturierten Betreuung
  • Selbstreflexion und Entspannung
  • Rechtsgrundlagen
  • Lehrgangsabschluss

Unsere Helferausbildung ist grundsätzlich kostenlos. Bei unentschuldigtem Fernbleiben erheben wir eine Stornogebühr von 50 € pro Helferin oder Helfer und Seminartag zu Lasten der entsendenden Rotkreuz-Gemeinschaft. Eine kostenlose Stornierung ist bis 7 Tage vor Seminarbeginn oder durch Vorlage eines ärzlichen Attestes möglich.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sollten in persönlicher Schutzausrüstung (PSA) an dem Lehrgang teilnehmen. Für die Praxisübungen ist sie Voraussetzung.

Die Lehrgangszeit und den Ort können Sie der untenstehenden Terminübersicht entnehmen.